Legal Musikdateien laden

Old Man

3. Liga
Ich bin heute 2 x an Musicload und Problemen beim Login gescheitert. Der hauseigenen Browser wird seit Januar nicht mehr unterstützt. Das Portal nervt mich nur noch an, weil der Warenkorb nach fehlerhaftem Login auch neu aufgebaut werden muss. Die Merkfunktion wird scheinbar auch nicht mehr unterstützt.

Ich benötige ein Portal in dem ich benutzerfreundlich und legal topaktuelle MP3 runterladen kann.

Welche Erfahrung habt ihr?
 
iTunes-Store ist okay, aber zu teuer.... Kommt immer drauf an, wieviel du runterlädst. Bei Napster zahlst du 10 EUR im Monat für ne Flatrate, d.h. so viel Musik runterladen, wie du willst. Außerdem kannst du die WMA-Dateien von Napster auch legal mit Tunebite in MP3-Dateien umwandeln. Die komischen iTunes-Formate nicht....
 
Doch das geht, es gibt in der Windowswelt m.W.n. einige Tools. Ansonsten geht es ohne Tool, über den Umweg einer Audio-CD, und dann könntest du die via iTunes direkt als MP3 wieder einfügen.

Der Umweg über Audio CD ist schon kompliziert und auch ein iTunes ausschlusskriterum für mich. Dann doch lieber irgendwas nehmen wo man direkt MP3 rausbekommt.

BTW:
Amazon Mp3 shop funktioniert ganz gut, allerdings ist dies nicht gerade billig. Mp3´s haben eine Super Quali 320kbit/s, also maximal bitrate.

Ich persönlich benutze da doch lieber Internet Radio sind zwar nur 200kbit dann aber wer hört da schon ein unterschied
 
ich persönlich nehme mir meine mp3 lieder mit chilirec auf. das gebrabbel von den moderatoren kann einen schon manchmal auf die nerven gehen aber dafür gibt es ja programme;).die lieder sind auch schon geschnitten und top aktuell und man kann sich internetradion stationen aus aller welt aussuchen.für jeden geschmack was dabei.
 
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Also ich für meinen Teil benutzer Napster mit der Musikflatrate.
Da zahle ich einen 10er im Monat und kann fast alles was ich hören möchte herunterladen.
Dazu habe ich noch Tunebite gekauft um mir eine Kopie der Musik zu erstellen, die ich dann schön in mein iTunes importieren kann.

Napster und Tunebite sind neben Games der einzige Grund, warum bei mir noch ein Windows PC rumsteht.

Klar ist das ein wenig aufwändig in Napster erst die ganzen Dateien herunterzuladen und anschließend mit Tunebite umzuwandeln, aber hey so bekomme ich total viel Musik auf einem legalen Weg.

Und solange ich die Musik nicht weitergebe ist das für mich auch OK, ich bezahle einen gewissen Betrag und kann die Musik dann nutzen. Das ist für mich ein fairer Deal.

Was mich an Napster stört ist, dass das die online Variante nicht im Safari läuft.
 
Klar ist das ein wenig aufwändig in Napster erst die ganzen Dateien herunterzuladen und anschließend mit Tunebite umzuwandeln, aber hey so bekomme ich total viel Musik auf einem legalen Weg.

Ich mach das seit 2-3 Jahren genauso, aber aufwändig? Das sind ein paar Klicks mehr und benötigt auch kein besonderes Können. Ich find's sehr einfach, für wenig Geld verhältnismäßig viel Musik zu bekommen.
 
Napster/Tunebite hört sich interessant an! Reicht bei Tunebite die Freeware-Variante oder benötige ich Funktionalitäten der Kaufversion?

Danke für kurzen Hinweis.

Kaufe selbst bei itunes, finde ich aber teuer und gerade im House-Bereich ist das Angebot ungenügend.
 
Napster/Tunebite hört sich interessant an! Reicht bei Tunebite die Freeware-Variante oder benötige ich Funktionalitäten der Kaufversion?

Danke für kurzen Hinweis.

Weiß nicht, ob die Demoversion mehrere Tracks gleichzeitig bearbeiten kann. Je nach Soundkarte kann die Kaufversion glaube ich bis zu 20 Tracks gleichzeitig mit je doppelter Geschwindigkeit bearbeiten.
 
Es ist aber kostenlos und legal weil es so ist wie als wenn man da die vid. anguckt

1. verletzt du die AGB´s von Youtube, weil da steht das du kein anderes Programm zum angucken der Videos nutzen darfst.

2. Sobald du ein geschützte Musikdatei herunterlädst (trennen der Soundspur vom Video und dieser Speichern auf der Festplatte) verletzt du auch die Copyright richtlinien des Stückes.

Das Programm an sich ist nicht illegal, nur wie man es nutzt ist entscheidend. Wenn du jetzt ein Video von dir online stellst und dir deine eigen komponierte Musik nur runterladen willst, wirst keine Probleme haben, allerdings die neueste Single deiner Lieblingsband und schon gibbet ein Problem.

@Ziggi

Von zwei sauberen Quellen wirst kein Unterschied hören, außer du besitzt ein geschultes Ohr ;). Ab 160 kbit ist das menschliche Gehör eigentlich vollends bedient
 
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Urheberrechtlich geschütztes Material auf Streamingseiten von youtube bis kino.to zu betrachten muss nicht legal sein. Tatsächlich besteht hier im Moment eine rechtliche Grauzone, da die juristische Interpratation einiger technischer Details nicht abschließend geklärt ist.

Nach Gesetz isz es so, dass man das Urheberrecht nur dann verletzt, wenn man eine "nutzbare Kopie" erstellt. Wenn das Angebot gestreamt wird, kann man argumentieren, dass dies nicht der Fall ist, da die Datei nicht beim Nutzer verbleibt. Momentan läuft der Versuch seitens der Rechteinhaber, Urteile zu erwirken, die schon das temporäre Zwischenspeichern des Streams als Erstellung einer Kopie werten. Dann wäre auch das Ansehen nicht erlaubt.

Nutzt man allerdings Software, Webdienste oder Greasemonkey-Skripte, um die Dateien dauerhaft auf dem eigenen Rechner zu speichern, tut man genau das: Man erstellt eine nutzbare Kopie. Hier ist es keine Grauzone mehr, hier ist es illegal.

Auf der sicheren Seite ist man nur, wenn der "Sender" auch die Rechte hat. Normales Webradio mitzuschneiden ist völlig o.k., offizielle Youtubekanäle aufzuzeichnen auch (Die AGB sind ein anderes, nicht vollständig geklärtes Thema), selbst das Ansehen und Aufzeichnen chinesischer BuLi-Streams stellt rechtlich kein Problem dar, solange der Streamende die Rechte für das jeweilige Land besitzt und Vorkehrungen trifft, die Zuschauer auf dieses zu beschränken. Wenn das jemand umgeht, ist das halt ein Verstoß gegen die AGB in China, mehr nicht.
 
offizielle Youtubekanäle aufzuzeichnen auch (Die AGB sind ein anderes, nicht vollständig geklärtes Thema)

Solange man die AGB´s umgeht ist die Sache zivilrechtlich anfechtbar, somit bewegt man sich dort auch nicht mehr auf den legalen weg. Würde Youtube selbst ein Download anbieten, wäre das alles kein Problem an der Stelle. Ansonsten ist es ja das was ich schreibe.
 
Such bei Chip.de YOutube-Converter :D

Die Audio- bzw. mp3 Qualität ist dann aber alles andere als berauschend, von daher... :rolleyes:

Ich persönlich nutze seit ner ganzen Weile UseNext. Ähnliches Prinzip wie Napster. Zahle da für 15GB monatliches Download-Volumen auch 10€.
Dafür haste mp3-technisch ne sehr breite Auswahl ohne fehlerhafte Tracks.
 
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Nebenbei finde ich, Musik bei YouTube anhören gleicht Vergewaltigung der Ohren, so schlecht wie die Quali ist..

Ich denke, der Großteil hier hat eh PC-Boxen für maximal 50 Euro. Und da macht das den Braten dann auch nicht fett;)

Ich persönlich nutze seit ner ganzen Weile UseNext. Ähnliches Prinzip wie Napster. Zahle da für 15GB monatliches Download-Volumen auch 10€.
Dafür haste mp3-technisch ne sehr breite Auswahl ohne fehlerhafte Tracks.

15 GByte für MP3? Oder bietet Usenext auch Musik-Videos etc?
Werden die Dateien als MP3 heruntergeladen, wenn ja, geschützt oder nicht?
Und was heißt fehlerhafte Tracks?
 
Ich persönlich nutze seit ner ganzen Weile UseNext.

Da wäre ich vorsichtig!
UseNeXt ist in meinen Augen aber nur solange legal, solange Du keine Urheberrechtlichgeschützten Daten herunterlädst. Wenn Du denn Dienst aber dazu nutzt um lizensierte Filme und Musik herunterzuladen ist es, meiner Aufassung nach, ein strafrechtlicher Tatbestand.
 
...Das Schmarotzen via Stream ist zudem völlig legal. Gesetzlich verboten ist nur die Verbreitung von rechtswidrig hergestellten Kopien urheberrechtlich geschützter Werke, nicht das Konsumieren“, erläutert der Rechtsanwalt und Experte für Urheberrecht Christian Solmecke. Auch wenn dem Nutzer klar sein dürfte, dass ein aktueller Kinofilm auf Kino.to nur illegal mitgeschnitten sein kann, macht er sich durch dessen Anschauen hierzulande nicht strafbar...
http://www.focus.de/digital/internet/tid-13838/raubkopierer-kino-to-statt-kino_aid_380416.html

Beim Streamen wird der Film/Song im übrigen auch komplett auf der Festplatte abgespeichert. Stream = Download.
 
Usenext... war das nicht der lustige Verein wo der Betreiber nen Anwalt ist?
Naja für illegale Downloads auch noch Geld zu bezahlen macht für mich irgendwie keinen Sinn. :D
 
Wenn das Angebot gestreamt wird, kann man argumentieren, dass dies nicht der Fall ist, da die Datei nicht beim Nutzer verbleibt. Momentan läuft der Versuch seitens der Rechteinhaber, Urteile zu erwirken, die schon das temporäre Zwischenspeichern des Streams als Erstellung einer Kopie werten. Dann wäre auch das Ansehen nicht erlaubt.

Solange man die AGB´s umgeht ist die Sache zivilrechtlich anfechtbar, somit bewegt man sich dort auch nicht mehr auf den legalen weg. Würde Youtube selbst ein Download anbieten, wäre das alles kein Problem an der Stelle. Ansonsten ist es ja das was ich schreibe.

http://www.focus.de/digital/internet/tid-13838/raubkopierer-kino-to-statt-kino_aid_380416.html

Beim Streamen wird der Film/Song im übrigen auch komplett auf der Festplatte abgespeichert. Stream = Download.

Und genau das ist das Dilemma. Die einen bauen darauf, dass Streamen eben kein Download ist, die anderen versuchen die Gerichte dazu zu bewegen, dies genau anders zu entscheiden. Womit dann die Youtube-AGBs in dem Punkt nichtig sein dürften, da ja auch seitens nnormaler Nutzung ein Download vorliegt.

Wie bei so vielen Dingen ist ein Vergehen entweder (wie hier) nicht abschließend aus Gesetzgebung/Rechtsprechung ersichtlich, oder schon geklärt, wird aber propagandistisch irreführend dargestellt (etwa die praktisch nicht existente Strafverfolgung von "Raubkopierern", oder die Verbindlichkeit von EULAs).
 
Womit dann die Youtube-AGBs in dem Punkt nichtig sein dürften, da ja auch seitens nnormaler Nutzung ein Download vorliegt.

Allerdings auch nur, wenn du die gespeicherten Daten des Browsers kopierst, wo wir dann wieder in der Grauzone wären. Herrlich, dieses Internet:D

Bart Simpson schrieb:
Von zwei sauberen Quellen wirst kein Unterschied hören, außer du besitzt ein geschultes Ohr ;). Ab 160 kbit ist das menschliche Gehör eigentlich vollends bedient

Dann hab ich wohl kein menschliches Gehör, weil ich höre den Unterschied ob 160 oder 320 kbits aller spätestens ab ner gewissen Lautstärke deutlich heraus, egal ob Hoch- oder Tieftöner.

Julian schrieb:
Naja für illegale Downloads auch noch Geld zu bezahlen macht für mich irgendwie keinen Sinn. :D
und dann auch noch strafrechtlich deutlich gefährlicher als etwa via rapidshare.com.. naja, muss jeder selber wissen:cool:
 
@Ziggi

Von zwei sauberen Quellen wirst kein Unterschied hören, außer du besitzt ein geschultes Ohr ;). Ab 160 kbit ist das menschliche Gehör eigentlich vollends bedient
Kommt natürlich voll auf die Quelle an, da hasst du recht. Ausserdem auf das Ausgabegerät und vorallem auf den D/A-Wandler!
Ich habe für mich rausgefunden, das ich so im Schnitt ab 200 kbit keinen Unterschied mehr hören kann (bei mir zuhause in ruhiger Umgebung mit meiner Hardware).
 
Allerdings auch nur, wenn du die gespeicherten Daten des Browsers kopierst, wo wir dann wieder in der Grauzone wären. Herrlich, dieses Internet:D

Das hatte ich nicht gemeint. Dann wäre (bliebe) das Ansehen von Avatar bei Kino.to weiter legal, bzw im Graubererich. Die Bestrebung ist ja genau die, bereits das Puffern des Streams als Download zu werten, da die Daten ja de facto auf der Festplatte des Users landen. Wenn dem so wäre, würde es illegal sein, einen Stream bei den genannten Seiten zu sehen. Gleichzeitig bekäme Youtube das Problem, dass die eigene AGBs an der Stelle sinnfrei würden, da ALLES ein Download ist, auch das bloße Ansehen. Das Kopieren der Daten zur dauerhaften Speicherung ist bereits jetzt illegal, da so definitiv eine nutzbare Kopie entsteht.

Edit: Ausnahme: Die Kopie entsteht durch die Analog-Lücke. Wird eine Musikdatei erst in analoge Daten gewandelt, dann wieder digital importiert, liegt keine Kopie im oben genannten Sinne vor. Ein "Recht auf Privatkopie" gibt es de jure zwar nicht, die Rechtsprechung ist da aber trotzdem recht eindeutig: Im privaten Bereich keine Verfolgung. Somit ist es völlig legal, Napster-Songs per Tunebite vom DRM zu befreien, die Nutzung diverser anderer Tools, die nur das DRM direkt aus der Digitaldatei entfernen, ist aber illegal (Uumgehung eines wirksamen Kopierschutzes).
Wenn man eine DVD am Rechner abspielt, den Bildschirminhalt mit einer Software abfilmt, eine andere Software zur Aufnahme der Audioausgabe einsetzt und das Ganze dann in einem Videoprog wieder zusammen fügt, ist das sauber. Umgeht man den Kopierschutz direkt, ist es verboten.
 
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Allerdings auch nur, wenn du die gespeicherten Daten des Browsers kopierst, wo wir dann wieder in der Grauzone wären. Herrlich, dieses Internet:D

Wenn du dein Ohr trainiert hast ist dies auch möglich. Besonders bei Blinden Menschen ist aufgefallen das diese viel mehr raushören, als nicht Blinde Menschen. Allerdings ohne Training ist dies nicht möglich. Den einzigen UNterschied hört man wenn eine Quelle unsauberer ist, als die andere. ;)
 
;)existierend schon nur leider völlig unterbesetzt, so dass eine weitgehende Verfolgung nicht durchgeführt werden kann und sich meist nur auf die großen Fische konzentriert wird.


Meines Wissens gab es bis einschließlich 2008 in Deutschland genau zwei Verfahren wegen "Raubkopien". Eines davon wurde mit einem Vergleich beendet, ein weiteres endete mit Freispruch. Hier geht es ja um Strafrecht. Da wird die Sache aber nur dann justitiabel, wenn die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Dateien gewerbsmäßig erfolgt. Dies ist aber auch bei tausenden Dateien in Tauschbörsen nicht der Fall. Die reine illegale Weitergabe, auch in großen Mengen, ist aber erstens nur mit relativ geringen Sanktionen verbunden, zweitens sind die Verfahren teuer, drittens ist der Ausgang ungewiss und viertens nützt den Rechteinhabern eine Verurteilung des Täters wenig bis nichts. Wesentlich billiger ist es, alberne Poster in Videotheken aufzuhängen, um die Bürger zu verschrecken. Es scheitert nicht an zu wenig Personal, es scheitert am Interesse der Strafverfolgung seitens der "Geschädigten".

Die Rechteinhaber sind vielmehr daran interessiert, ohne finanzielles Risiko durch ein Vorgehen gegen die Verbreitung der Dateien Geld zu erwirschaften. Deswegen gibt es private Agenturen, die die Vollmacht der Rechteinhaber haben, in ihrem Namen nachzuforschen und Anwälte zu beauftragen. Wobei im Übrigen häufig gegen die Honorarordnung verstoßenen wird, denn die Abmahnanwälte erhalten meist Erfolgsprämien, dies ist aber nur in Ausnahmefällen zulässig. Wer sich von den Abmahnungen einschüchtern lässt und zahlt, verteilt sein Geld so auf Anwälte, Agenturen und Rechteinhaber, die jeweils prozentual partiziperen. Auch bei solchen Zivilrechtsverfahren sind die Erfolgsaussichten eher mau, viele lassen sich aber anscheinend bereits durch den Brief einschüchtern. Eine entsprechende Antwort vom eigenen Rechtsbeistand führt in zwei Drittel der Fälle dazu, dass die Sache erledigt ist. Einerseits weil das Verfahren teuer ist und damit ein Risiko bestände, andererseits, weil viele der Agenturen äußerst schlampig arbeiten und nur unzureichend Beweise ermittelt haben. Da macht es die Menge und nicht die Qualität der Arbeit. Ist halt ein schmutziges Geschäft.
 
Meines Wissens gab es bis einschließlich 2008 in Deutschland genau zwei Verfahren wegen "Raubkopien".

Es waren schon ein paar mehr ;) aber nicht jeder wird an die große Glocke gehangen. Allerdings zählt da für mich auch, das ausschalten der Quellen dazu und nicht nur der, der von den Quellen herunterlädt.

In NRW zumindenst wurde die Strafverfolgung für kleiner Fälle fast komplett eingestellt, weil es soviele wurden, das jeder Anwalt ausgelastet wäre mit bagatellfälle. Große Fische hingegen, werden immer noch verfolgt. Allerdings wie du schon richtig sagst, meist nur noch von Privatfirmen, während sich der Staat/Polizei auf andere Themengebiete konzentrieren muss, zwecks dem oben angeschriebenen Personalmangel.

Aber wir sollten hier wieder zum Thema wo kann man legal Musikladen hinkommen ;)
 
Es waren schon ein paar mehr ;) aber nicht jeder wird an die große Glocke gehangen. Allerdings zählt da für mich auch, das ausschalten der Quellen dazu und nicht nur der, der von den Quellen herunterlädt.

In NRW zumindenst wurde die Strafverfolgung für kleiner Fälle fast komplett eingestellt, weil es soviele wurden, das jeder Anwalt ausgelastet wäre mit bagatellfälle. Große Fische hingegen, werden immer noch verfolgt. Allerdings wie du schon richtig sagst, meist nur noch von Privatfirmen, während sich der Staat/Polizei auf andere Themengebiete konzentrieren muss, zwecks dem oben angeschriebenen Personalmangel.

Aber wir sollten hier wieder zum Thema wo kann man legal Musikladen hinkommen ;)

willste google ausschalten ? :D
 
Also mal jetzt etwas zu dem ganzen legal - illegal:

Ich habe mal einen interessanten Beitrag im Fernsehen dazu gesehen. Dort wurde bestätigt, dass lediglich das hochladen illegal ist. Das ist das Problem bei Filesharingprogrammen: Wenn man beispielsweise einen Film runterlädt, gibt man automatisch auch die empfangenen Dateien weiter an andere Personen. Darin besteht die Straftat.

Darüm würde ich sagen, dass Seiten wie Usenext legal sind, da man lediglich runterlädt, für den privaten Gebraucht und während des Downloads die Dateien nicht weitergibt an andere Personen.

Meine Hand dafür ins Feuer legen möchte ich auch nicht, aber das ist meine Auffassung des ganzen.

Ich finde sowieso, dass wenn man solche Downloads stoppen möchte, man bei der Quelle anfangen muss, also bei den Personen die die Sachen ins Netz stellen, und nicht bei den Leuten die die Sachen beziehen.

Guten Rutsch :D
 
Ich habe mal einen interessanten Beitrag im Fernsehen dazu gesehen. Dort wurde bestätigt, dass lediglich das hochladen illegal ist. Das ist das Problem bei Filesharingprogrammen: Wenn man beispielsweise einen Film runterlädt, gibt man automatisch auch die empfangenen Dateien weiter an andere Personen. Darin besteht die Straftat.

Ist wohl schon was länger her die Sendung, die Gesetzeslage hat sich nämlich geändert, sowohl Down- als auch Upload sind Straftaten.

Der Download von urheberrechtlich geschütztem Material über One- Click Hoster wie Usenext, Rapidshare usw. ist somit eine Straftat. in der Praxis sieht das aber wie ja bereits erwähnt anders aus, es giibt nur vereinzelt Fälle, bei den ein Up- oder Downloader über ein solchen Dienst strafrechtlich verfolgt wurde.

Einzig bei Peer 2 Peer- Netzwerken wie eMule, Torrent sollte man mit Konsequenzen seitens der "Massenabmahnern" alá Rasch, Schutt& Waettke rechnen. Strafrechtlich wirds zwar wegen Geringfügigkeit nicht verfolgt, aber da hier die IP-Adresse des illegalen Up-/Downloader quasi frei Haus geliefert wird, kommt hier zivilrechtliche Klagen ins Spiel.

Aber wir werden Off Topic;)
 
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