Wer ist weisungsbefugt?

...

Wenn ein Mitarbeiter seinen Chef in der Presse ungestraft so kritisieren darf, dann scheint der Mitarbeiter sehr fest im Sattel zu sitzen.

Ich blick da durch die Strukturen nicht so ganz durch, aber ist der Vorstandsvorsitzende des e.V. wirklich der "Chef" des Geschäftsführers der KGaA? Und wenn: Hat er dann "disziplanarische" und / oder "fachliche" Weisungsbefugnis?

Also, die Aussage möchte ich unter hierarchischen Gesichtspunkten lieber nicht bewerten. Nichts desto Trotz war die Aussage unglücklich und wurde ja anscheined auch dankend von der Presse so aufgenommen, wie sie es hat verstehen wollen. Aber ich denke die Aussage und der Hintergrund bzw. die Intention sollten doch mittlerweile zu Genüge klar gestellt worden sien.
 
Ich blick da durch die Strukturen nicht so ganz durch, aber ist der Vorstandsvorsitzende des e.V. wirklich der "Chef" des Geschäftsführers der KGaA? U.

Ich sage mal aus meinem Wissen heraus einfach nein. Rüttgers hat Kentsch und auch Ivo nichts zu sagen. Und nen Chef für die KGaA haben wir meines Wissenstandes auch nicht oder?
 
Ich blick da durch die Strukturen nicht so ganz durch, aber ist der Vorstandsvorsitzende des e.V. wirklich der "Chef" des Geschäftsführers der KGaA? Und wenn: Hat er dann "disziplanarische" und / oder "fachliche" Weisungsbefugnis?

Da rätseln wir ja schon länger drüber :D .
Ich habe diese Frage Herrn Kentsch gestellt, er ist der Meinung, dass es diese fachliche Weisungsbefugnis nicht gibt. Ich sehe das anders, zumindest in Fragen der üblichen Geschäftsführung, wozu aus meiner Sicht solche Dinge wie Einstellung und Entlassung eines Trainers bei einem Fußballklub zweifellos gehören, hat der Vorstand des e.V. eine Weisungsbefugnis gegenüber dem Geschäftsführer der GmbH.

Edit: Ivo ist sicherlich bei der KGaA beschäftigt.
 
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Es scheint kompliziert zu bleiben :D

Vereinfacht:

Kentsch ist der Geschäftsführer und Chef von allen Angestellten, also auch Ivo.

Kentsch wird vom Vorstand e. V. - also Rüttgers, Philipps, Runde und Weidemann - bestellt oder abberufen (eingestellt oder gefeuert). Weisungsbefugnis ist auch gegeben, das über die Gesellschafterstruktur.

Stark vereinfacht sieht die Hierachiekette so aus:

Rüttgers -> Kentsch -> Ivo
 
Stark vereinfacht sieht die Hierachiekette so aus:

Rüttgers -> Kentsch -> Ivo

Das ist dann aber auch wirklich zu sehr vereinfacht.
Auch wenn die Komplementär-GmbH eine hundertprozentige Tochter des e.V. ist, ist es nicht so, dass die Kommanditisten in der Struktur GmbH&Co KGaA überhaupt nichts zu melden hätten.
Was und wie viel die Organe Hauptversammlung und Aufsichtsrat KGaA zu melden haben, hängt von der Art der Entscheidung und auch von den internen Vereinbarungen ab, in denen diverse Entscheidungs- und Vetorechte hin und her geschoben werden können.
Die Frage ist, ob es überhaupt möglich ist, dem Verein als alleinigem Gesellschafter der Komplementär-GmbH das Weisungsrecht gegenüber dem Geschäftsführer für Angelegenheiten der gewöhnlichen Geschäftsführung zu entziehen.
Ich glaube nicht, dass das geht, ich hatte zu der komplexen Thematik auch mal ne schicke Doktorarbeit, die das ähnlich sah, die hab ich aber leider irgendwie verschlampt :( .
Aber wie gesagt, grau ist alle Theorie, aus der Sicht von Kentsch gibt es diese Weisungsbefugnis nicht.
 
aus der Sicht von Kentsch gibt es diese Weisungsbefugnis nicht

Also ist Görtz sein Chef? ;)

Du blendest aus, dass der e. V. auch alleiniger Gesellschafter der KGaA ist. Insofern liegt von der Besetzung Ausichtsrat KGaA bis hin zur zur Bestellung Komplementär GmbH alles in der Hand Vorstand, selbst wenn gewisse Kompetenzen wie Personalführung Kentsch an den AR abgegeben sein sollten. Und wenn der Aufsichtsrat nicht nach Wunsch funktioniert, dann gibt es die Möglichkeiten, ihn umzubesetzen. Aber wie Du schon sagst, grau ist alle Theorie: Walter hätte sich das nicht gefallen. Von daher bleibe ich dabei: Kentsch hat gewonnen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Du blendest aus, dass der e. V. auch alleiniger Gesellschafter der KGaA ist. Insofern liegt von der Besetzung Ausichtsrat KGaA bis hin zur zur Bestellung Komplementär GmbH alles in der Hand Vorstand, selbst wenn gewisse Kompetenzen wie Personalführung Kentsch an den AR abgegeben sein sollten. Und wenn der Aufsichtsrat nicht nach meinem Wunsch funktioniert, dann gibt es die Möglichkeiten, in umzubesetzen.

Das ist mir durchaus bewusst, allerdings ging es ja nun zunächst einmal um die formale Frage der Weisungsbefugnis gegenüber dem GF.
Eine spannende Frage, die mir da wieder einfällt, ist HM eigentlich nun im Rahmen des "Deals" als Kommanditist ausgeschieden und der MSV hat die Kommanditanteile übernommen?
Das hatte ich schon mal gefragt, weil ich dazu irgendwie nichts vernommen hab, hab da aber keine Antwort gekriegt. Weiß das wer?
Du schreibst ja "alleiniger Gesellschafter".
 
@rauuul & Regenbogen:
Wir bewegen uns zwar im OT-Bereich, aber hier mal ein Zitat zum Thema Weisungsbefugnis aus einer Arbeit, die ich dazu gefunden habe.

[...] De facto kommt bei einer GmbH & Co KGaA die Geschäftsführungs- und Vertretungsfunktion dem Geschäftsführer der Komplementär-GmbH zu. Dessen Bestellung ist ausschließlich Sache des Vereins als Alleingesellschafter der GmbH. Auf die Auswahl des Geschäftsführers haben die Kommanditaktionären keinen Einfluß. Als alleiniger Gesellschafter der GmbH ist der Verein dem Geschäftsführer gegenüber weisungsbefugt. Auf diese Weise kann er mittelbar einen erheblichen Einfluß auf die Geschicke der Gesellschaft ausüben und somit auch ohne Kapitalbeteiligung an der KGaA die Geschäftsführung ohne Zustimmung der Hauptversammlung steuern. [...]
Quelle: "Die Ausgliederung einer Lizenzspielerabteilung in eine GmbH & Co KGaA", S. 15, Latta Daniel, Uni Bayreuth. Hängt als PDF an.

Ich weiß nicht, ob sich da rechtlich ggf. etwas geändert hat. Zudem können da wohl im Rahmen der Vereinsatzung andere/weitere Regelungen getroffen werden. Die gegenwärtige Satzung unseres Vereins ist aber wie wir wissen garnicht für das bestehende Konstrukt ausgelegt, das ist aber ein anderes (leidiges) Thema.

Demzufolge ist mE Kentsch (zu Recht?!) seinem "Chef" über den Mund gefahren und hat somit gezeigt, wer der "starke Mann im Verein" ist.
 
@rauuul & Regenbogen:
Wir bewegen uns zwar im OT-Bereich, aber hier mal ein Zitat zum Thema Weisungsbefugnis aus einer Arbeit, die ich dazu gefunden habe.


Quelle: "Die Ausgliederung einer Lizenzspielerabteilung in eine GmbH & Co KGaA", S. 15, Latta Daniel, Uni Bayreuth. Hängt als PDF an.

Die Arbeit kenne ich, sie ist gut, aber bei dieser doch recht schwierigen Problematik etwas oberflächlich.
Hier http://docserv.uni-duesseldorf.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-2664/664.pdf
gibt es eine, die die Thematik etwas tiefer beleuchtet, leider ist sie schon älter.
Sie stellt heraus, dass die Weisungsbefugnis bei Fragen der gewöhnlichen Geschäftsführung den Gesellschaftern der Komplementär-GmbH zukommt, hält eine Übertragung auf die Hauptversammlung der KGaA für zulässig, schließt jedoch eine vollständige Übertragung auf den Aufsichtsrat der KGaA aus, da diese mit der Kontrollfunktion desselben kollidiert.
Daneben befasst sie sich auch noch mit Beschluss- und Vetokompetenzen bei außergewöhnlichen Geschäften und Grundgeschäften, und wie diese Kompetenzen zwischen den einzelnen Organen hin und her geschoben werden können.
(Spannend wird es ab Seite 40, es lohnt aber auch den Teil davor zu lesen).

Aber wie gesagt, das ist alles Theorie, wenn Kentsch der Meinung ist, der e.V. hat kein Weisungsrecht, dann hat er kein Weisungsrecht, bis der Verein versucht dies in irgendeiner Form durchzusetzen.
Das ist aus meiner Sicht weniger eine juristische Frage als eine der tatsächlichen Machtverhältnisse, worauf auch immer diese beruhen mögen.
 
Oh, mein Lieblingsthema:

Struktur und Hierarchie.


Ich habe aufgegeben zu hoffen, dass das bei uns noch mal irgendwann richtig geregelt sein wird.

Absolutes Unding war's jetzt wieder, dass drei Leute (Kentsch, Rüttgers, Grlic) durcheinanderquatschen, und dann noch gegeneinander.

Aber genau das wird immer wieder passieren, wenn nicht zwei Sachen passieren:

1. Klare Hierarchie und Struktur

2. Ein guter Sportdirektor, der in der Praxis die Entscheidungskompetenzen hat.

Wenn alleine der zweite Punkt vorhanden wäre, würde die Frage hier jetzt gar nicht wieder aufkommen, weil die anderen dann nämlich ruhig wären und den SD in Ruhe arbeiten lassen würden.
 
Absolutes Unding war's jetzt wieder, dass drei Leute (Kentsch, Rüttgers, Grlic) durcheinanderquatschen, und dann noch gegeneinander.



1. Klare Hierarchie und Struktur


Es haben sich 2 Parteien geäußert - zum einen Rüttgers in seiner Eigenschaft als Präsident und in der Replik Kentsch/Grlic. Ohne Äußerung von Rüttgers hätte es keine Antwort von Grlic/Kentsch gegeben. Ursache und Wirkung - egal wie man zu Diplomat steht: diese Äußerung ist im kleinen Kreis sicherlich vollkommen ok und in seinem Bemühen, sicherlich das Beste für den Verein zu wollen, auch nachvollziehbar - in seiner Eigenschaft als Präsident gegenüber Pressevertretern ist sie etwas unglücklich und schießt übers Ziel hinaus.

Soweit zu Deinem Thema Hierarchie und Struktur! Aber wahrscheinlich erkennst Du den Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung nicht richtig - wie man in vielen Deiner Posts ablesen kann.
 
Naja aber im Normalfall ist die Partei Vorstand ne nummer höher als die Geschäftsführung.
Ausserdem sieht man doch das es wieder hinter den Kulissen krieselt.

Insgeheim jedoch glaub ich sowieso das Sukalo/Bajic das sagen im Verein haben und Kentsch und Rüttgers denen unterstellt sind, sonst wäre die schon längst da wo der Pfeffer wächst
 
@Prima

Rein rechtlich sind Kentsch und vor allem Grlic nur - sorry fuer den Ausdruck - kleine popelige Angestellte. Die haben solche oeffentliche Saetze zu unterlassen. Aus meiner Sicht sind Kentsch und Grlic langsam nicht mehr tragbar - Idol hin oder her.:fluch:

Es ist eine bodenlose Frechheit, was die sich gegenueber ihrem CHEF herausnehmen. Da kann man noch 10000000 Trainer feuern. Es muss sich erstmal strukturell einiges aendern. Wenn Grlic und Kentsch das intern loesen wollen, warum gehen die dann nicht mit gutem Beispiel voran? An Stelle von Andreas wuerde ich beide auf der Stelle abmahnen.
 
Hätte irgendein Hahn gekräht, wenn Kentsch und Grlic nicht reagiert hätten? Außendarstellung kann so einfach sein, wenn man mal etwas unkommentiert läßt. Aber das scheint verdammt schwer zu sein.
 
Das Problem mit den Medien, insbesondere, wenn sie auf Bild-Zeitungs-Niveau suggestiv Meldungen zu kreeieren versuchen, ist ja, dass sich nicht äussern längst nicht genügt. Jeder kennt es doch: dann heisst es, X und Y wollten sich zur Trainerfrage nicht äussern. Das bedeutet wohl, dass der Stuhl von Z wackelt. Oder man kann auch schreiben: Weder X noch Y legten ein klares Bekenntnis zu Trainer Z ab. Oder der Klassiker schlechthin: ein klares Bekenntnis zum Trainer sieht anders aus.

Wenn man den Artikel liest, ist ja der interessante Teil der, in dem es um die Verletzung von da Silva geht. Rüttgers fühlt sich falsch zitiert, was man, wenn man den ganzen Interviewtext kennt, gut verstehen kann, und Kentsch findet halt, man muss mehr aufpassen, wem man überhaupt Interviews gibt, wo ja was dran sein könnte, wenn man sieht, was die daraus machen. Dann hatte Retzlaff die Seite auch voll und ist wahrscheinlich ein leckeres Eis essen gegangen. Ich sehe da keine Machtfrage dräuen.
 
Das Problem, was wir aber schon länger haben, ist der, das Kentsch seit langem schon die Person ist, die am meisten was zu sagen hat.
Und da ist es ihm gerade Recht, dass so ein Neuling als Sportdirektor besetzt ist, den man so zusagen in allen Belangen erziehen und formen kann.

Dafür, dass man öffentlich den Präsidenten kritisieren kann, wird er wohl auch fest im Sattel sitzen.
Was uns wohl nur so abhängig von ihm macht :nunja:
 
Das Problem, was wir aber schon länger haben, ist der, das Kentsch seit langem schon die Person ist, die am meisten was zu sagen hat.

Was uns wohl nur so abhängig von ihm macht :nunja:

Die Abhaengigkeit ensteht in erster Linie daran, dass man sich wie wild an Liga 2 und die Lizenz klammert. Ich faende es viel besser, wenn man sich mal von diesem Lizenzgedanken staerker loesen und das absolute Hauptaugenmerk auf die sportliche Entwicklung legen wuerde. Was bringt es denn wenn ein Kentsch dem Verein jedes Jahr die Lizenz sichert, dafuer aber sportlich den Club auf Regionalliganiveau herunterwirtschaftet? Davon abgesehen sind Lizenzentzuege ohnehin sehr selten. Da muss wirklich sehr viel passieren. Mit serioeser Arbeit koennte man sich sicher auch ohne Kentsch locker im Profifussball halten. Man muss halt immer schauen dass die Saison gesichert ist. Zur Not muss man halt den Etat nochmal runterfahren. Aber dann bitte ohne komplette Anfaenger wie Reck oder Grlic.
 
Herr Kentsch entscheidet über alle Angestellten des Vereins ???

Nein, im Verein hat der gar nix zu melden! Sein Aufgabengebiet ist einzig die KGaA, also Profis, zweite Mannschaft, A + B Jugend. Dazu noch die Geschäftsstelle. ca. 150 - 200 Menschen, ohne Aushilfen an Spieltagen. Ich meine an Spieltagen sind es incl. Aushilfen ca. 400 Menschen die bei der KGaA beschäftigt sind.
 
Nein, im Verein hat der gar nix zu melden! Sein Aufgabengebiet ist einzig die KGaA, also Profis, zweite Mannschaft, A + B Jugend. Dazu noch die Geschäftsstelle. ca. 150 - 200 Menschen, ohne Aushilfen an Spieltagen. Ich meine an Spieltagen sind es incl. Aushilfen ca. 400 Menschen die bei der KGaA beschäftigt sind.

Danke für die Info !

? Profis heisst alle Vertragsspieler 1. + 2. Mannschaft + A + B Jugend

? Geschäftsstelle ( alle Angestellten ) auch H. Haltermann ?

Soweit verstanden !

? Wer aber stellt ein / entlässt / mahnt ab etc. die handelnden Personen des Trainerteams, Sportmanager etc. ?
 
Die ganzen Strukturen beim MSV sind wohl mit Absicht so verkompliziert worden, dass keiner mehr wirklich durchblickt.

Formal gesehen müsste es eine Weisungsbefugnis des Vorstandsvorsitzenden des e.V. gegenüber der KGaA geben, da der e.V. der Mehrheitsaktionär der KGaA ist. Im Klartext: Rüttgers ist formal der Chef von Kentsch.

Inwieweit ein Vorstandsvorsitzender von diesem Recht Gebrauch macht (oder eben darauf verzichtet), hängt von den jeweiligen Personen ab. Der Diplomat Rüttgers wird hier weniger auf Konfrontation aus sein, wie es vielleicht Leute wie Wittsiepe oder ein Vorstandsvorsitzender Räuber gewesen wären - und eine Konfrontation wäre dann zu erwarten, wenn sich z.B. Kentsch einer Weisung des e.V.-Chefs widersetzen würde.

Außerdem ist hier zu bedenken, dass auch ein weisungsbefugter e.V. gewisse Rücksichten auf die Interessen der KGaA-Gesellschafter (bzw. der Stadiongesellschafter) zu nehmen hätte. Würden diese Interessen nicht genügend berücksichtigt, könnten die Geldgeber den Hahn zudrehen oder sich bei der Stadionmiete quer stellen.

Daraus ergibt sich nun aber, dass die tatsächliche Macht beim MSV nicht beim e.V., sondern nach wie vor bei der KGaA liegt, d.h., dass Kentsch, Goertz (und Hellmich als maßgeblicher Stadionprojektgesellschafter) weiterhin das Heft in der Hand halten - nur mit dem feinen Unterschied zu früher, dass es die Öffentlichkeit nicht so direkt mitbekommt wie früher. Denn jeder denkt, dass Rüttgers der neue starke Mann beim MSV wäre. Ob das wirklich so ist, darf angezweifelt werden.
 
Die ganzen Strukturen beim MSV sind wohl mit Absicht so verkompliziert worden, dass keiner mehr wirklich durchblickt.

Nun, so kompliziert ist sie nicht. Es ist eben eine Konstruktion die es in Deutschland nicht sehr häufig gibt, ca. 160 mal. Der DFB hat diese Konstruktion damals vorgeschlagen, wir sind was vor allem die ausgliederung betrifft, Vorreiter.

Formal gesehen müsste es eine Weisungsbefugnis des Vorstandsvorsitzenden des e.V. gegenüber der KGaA geben, da der e.V. der Mehrheitsaktionär der KGaA ist. Im Klartext: Rüttgers ist formal der Chef von Kentsch.

Jetzt kommt meine Meinung: Dies ist nicht nur formal so! Rüttgers ist gegenüber Kentsch weisungsbefugt, schliesslich stellt er ihn ja auch ein oder entlässt ihn.
 
...

? Wer aber stellt ein / entlässt / mahnt ab etc. die handelnden Personen des Trainerteams, Sportmanager etc. ?

Laut unseres VV ist das Kentsch:

Laut der aktuellen Satzungsinterpretation beim MSV
ist der Verantwortliche in Trainerfragen
Herr Kentsch als Geschäftsführer, der dem Sportdirektor
gegenüber weisungsbefugt ist. Herr Kentsch muß seine Entscheidung,
da sie die Einstellung eines neuen Trainers beinhaltet,
vom Aufsichtsrat der KGaA genehmigen lassen.
:guckstdu:http://www.msvportal.de/forum/showpost.php?p=1005694&postcount=1

Die Formulierung "aktuelle Satzungsinterpretation" zeigt aber wie nötig eine auf die Strukturen unseres Vereins abgestimmte Satzung ist.

Abseits aller Interpretationen teile ich die Meinung von Omega: Rüttgers ist gegenüber Kentsch weisungsbefugt.
 
Dies ist nicht nur formal so! Rüttgers ist gegenüber Kentsch weisungsbefugt, schliesslich stellt er ihn ja auch ein oder entlässt ihn.

Wie bereits oben beschrieben, ist aber die entscheidende Frage, ob Rüttgers GEWILLT ist, Kentsch Weisungen zu erteilen.

Bei einem wirklich starken Mann an der Spitze des Vereins hätte es nie sein können, dass Angestellte (Grlic/Kentsch) den Vorstandsvorsitzenden derart kritisieren (wie z.B. bei der grundsätzlichen Haltung zur Trainerfrage).
 
Ist Kentsch überhaupt gewillt Weisungen von Rüttgers Folge zu leisten!

Die Frage ist wirklich gut gestellt...:D

Hier sollte es aus meiner Sicht nicht um den Willen des Einzelnen gehen, sondern darum, dass alle ihren Job im Sinne des MSV machen. Dazu gehört auch, die Hierachiestufen zu befolgen. Wenn unsere Satzung das nicht zweifelsfrei klärt, müssen Änderungen her. Wenn es zweifelsfrei steht, hat der Chef das sagen, der Rest zu folgen.

Wer nicht gewillt, ist die Anweisungen des MSV-Vorstandsvorsitzenden zu befolgen, kann sich ja einen anderen Job suchen. Muss ja keiner beim MSV arbeiten. In der Wirtschaft ist das auch nicht anders.

Aus meiner Sicht muss hier mal eine klare Linie rein.
 
Christianmoosbr sieht das schon ganz richtig, dass es hier um eine Klarstellung der verortung von Interviews geht. Und dem anschließendem blabla.
Fände ich völlig überzogen, wenn Rüttgers gegenüber kentsch weisungsbefugt ist, an ihm disziplinarische massnahmen abzuwatschen.
Aber dennoch nett, dass kentsch gleiches macht und in der Presse herumwäscht.
Oder stellt die Presse gerade Tatsachen nicht ganz sauber dar? Wäre ja mal nicht das erste mal, dass Meinung durch schlechte presserecherchen gebildet wird.

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Fände ich völlig überzogen, wenn Rüttgers gegenüber kentsch weisungsbefugt ist, an ihm disziplinarische massnahmen abzuwatschen.

Das musste ich zweimal lesen, um es zu verstehen ;)

Weisungsbefugt ist er, so wie es aussieht (Zitate) Damit hat er natürlich auch das Recht zu diziplinarischen Massnahmen. Wer Rüttgers kennt, wird aber wissen, dass er kein Freund von durchpacken ist. Er sucht immer den Konzenz und vor allem das Gespräch. Eine öffentliche Kritik am Chef durch Untergebene ist aber auch nicht zu unterschätzen


Formal gesehen müsste es eine Weisungsbefugnis des Vorstandsvorsitzenden des e.V. gegenüber der KGaA geben, da der e.V. der Mehrheitsaktionär der KGaA ist. Im Klartext: Rüttgers ist formal der Chef von Kentsch.

Jetzt kommt meine Meinung: Dies ist nicht nur formal so! Rüttgers ist gegenüber Kentsch weisungsbefugt, schliesslich stellt er ihn ja auch ein oder entlässt ihn.


Aber dennoch nett, dass kentsch gleiches macht und in der Presse herumwäscht.

Ich denke, Rüttgers als auch Kentsch dürften die Medien ausreichend kennen um zu wissen, dass da gerne das gesprochene Wort auch mal anders interpretiert wird.
Da würde ich meine Äusserungen doch mit einer gewissen Vorsicht tätigen
 
Die Frage die sich stellt ist genau anders herum. Ist Kentsch überhaupt gewillt Weisungen von Rüttgers Folge zu leisten!

Ich meine, dass es sich hier nur um zwei verschiedene Formulierungen für ein und dieselbe Sache handelt. Du hast es aber auch sehr gut auf den Punkt gebracht.

Wenn es zu Konflikten kommt und unterschiedliche Auffassungen bezüglich der Kompetenzen vorhanden sind, haben wir vielleicht bald wieder das gleiche Theater wie zum Ende des letzten Jahres (Steffen/Bock vs. Teile des e.V.-AR).
 
Lieber Andreas,

mich bewegen seit einige Zeit einige deiner Aussagen, die du hier im Portal getätigt hast. Dort schreibst du in Bezug auf Personalentscheidungen, in dem Fall Reck :

Ivo als Sportdirektor hat Trainer vorgestellt, die dem Anforderungsprofil
entsprechen, welches vorher mit dem sportlichen Beirat,
dem Aufsichtsrat der KGaA, dem Vorstand des e.V., dem Aufsichtsratsvorsitzenden des e.V. sowie dem Geschäftsführer abgestimmt wurde.

Endgültig bestimmt wird der neue Trainer vom Aufsichtsrat der KGaA,
wobei die Bewertung von IVO und die Beurteilung von Bernard Dietz als Mitglied des Aufsichtsrates, ein sehr großes Gewicht haben.

Quelle: http://www.msvportal.de/forum/showpo...&postcount=129



und in einem anderen Beitrag von dir heißt es:

Laut der aktuellen Satzungsinterpretation beim MSV
ist der Verantwortliche in Trainerfragen
Herr Kentsch als Geschäftsführer, der dem Sportdirektor
gegenüber weisungsbefugt ist. Herr Kentsch muß seine Entscheidung,
da sie die Einstellung eines neuen Trainers beinhaltet,
vom Aufsichtsrat der KGaA genehmigen lassen.
Quelle: http://www.msvportal.de/forum/showpo...94&postcount=1


Es scheint, dass es intern Fragen zu Zuständigkeiten gibt, was wessen Aufgaben und Kompetenzen sind?

Der AR der KGaA hat nach geltendem Recht überhaupt keine Personalentscheidungskompetenzen und da gibt es eigentlich keine Ansätze für Auslegungsfragen und Satzungsinterpretationen. Es mag durchaus sein, dass dies zu Zeiten von WH so gängige Praxis war, aber im Sinne der gültigen Rechtsprechung ist das nicht. Wäre dem so, müßte man die Frage stellen, wofür überhaupt noch ein Vorstand eines e.V. beim MSV Duisburg installiert ist? Nur in beratendender Funktion?

Wer ist Kentsch gegenüber denn weisungsbefugt?
 
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